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Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemeine Beschreibung

Der Lesershop24 ist eine E-Commerce-Plattform der Axel Springer Deutschland GmbH. Der Onlineshop vertreibt verschiedene Zeitungen und Zeitschriften wie BILD, WELT und B.Z. sowie AUTO BILD, COMPUTER BILD und SPORT BILD als Print- oder E-Paper-Produkt im Abonnement.

Gesetzliche Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Information zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB

Axel Springer Deutschland GmbH

Axel-Springer-Straße 65

10888 Berlin

Geschäftsführung: Carolin Hulshoff Pol, Claudius Senst, Peter Würtenberger

E-Mail: service@lesershop24.de 

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Anwendung wurde intern geprüft (auditiert). Sie ist schon teilweise barrierefrei. Sie erfüllt bereits zahlreiche Anforderungen der europäischen Norm zur digitalen Barrierefreiheit EN 301 549, die ihrerseits auf den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) basiert. Angewendet wurde die Version 2.2 WCAG auf Level AA. Hiermit soll sichergestellt werden, dass unsere Angebote für alle Menschen zugänglich sind.

Es wurden bereits die folgenden Maßnahmen umgesetzt bzw. begonnen:

  • Strukturierte Informationsarchitektur
  • Die Webseiten weisen eine klare visuelle und semantische Gliederung auf. Inhalte wie Angebote, Prämien und Bestellprozess sind optisch und inhaltlich klar getrennt.
  • Viele zentrale Elemente sind bereits vollständig tastaturbedienbar, was eine essenzielle Voraussetzung für Nutzer und Nutzerinnen mit motorischen Einschränkungen ist.
  • Die Website ist responsive gestaltet. Inhalte bleiben auch auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen sowie bei Zoomstufen gut lesbar und nutzbar.
  • Es wurden zahlreiche semantisch sinnvolle HTML-Strukturen eingesetzt wie z. B. `<section>`. Es gibt eine sinnvolle `<header>`/`<footer>`-Nutzung und häufig auch korrekte `<button>`-Elemente.
  • Die meisten Formularelemente (z. B. im Bestellprozess) verfügen über sichtbare und benannte Labels. Pflichtfelder sind kenntlich gemacht.
  • Bilder und Prämiengrafiken sind weitgehend mit Alt-Texten versehen oder dekorativ eingebunden.
  • In der Gestaltung wurde sichtbar auf Kontrast und Textgröße geachtet, was die visuelle Zugänglichkeit in vielen Bereichen unterstützt.
  • Sämtliche Links enthalten passende `aria-label`-Attribute. Dadurch sind auch reduzierte oder generische Linktexte für Screenreader eindeutig verständlich und funktional eingebunden.

Derzeit noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte:

  • Einzelne interaktive Elemente (z. B. Prämienauswahl, Fortschrittsanzeigen, Datumsauswahl) sind nicht vollständig über die Tastatur bedienbar oder nicht klar fokussierbar.
  • Einzelne visuelle Elemente (z. B. Hinweistexte) erfüllen nicht durchgängig die geforderten Kontraste.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.

Stand: 25. Juni 2025